Arbeiterinnenvereine

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Die proletarische Frauenbewegung und Arbeiterinnenvereine setzten sich für das politische Mitspracherecht, verbesserte Arbeits- und Sozialverhältnisse der Frau und gegen den Antifeminismus in früheren Arbeiterbewegungen ein. Die bürgerlichen Vereine konzentrierten sich eher auf eine Reform des Bildungswesens für Frauen und erreichten bereits im Jahre 1900 das Recht auf Einschreibung für Frauen an Universitäten. In wissenschaftlichen Berufen oder Lehrämtern fand man deshalb bis in die 20er überwiegend Frauen, die in irgendeiner Weise von der Emanzipationsbewegung beeinflusst wurden.

Frauenwahlrecht

Durch das 1850 verabschiedete Vereinsgesetz war es Frauen erst ab 1908 möglich an politischen Vereinen und Veranstaltungen teilzunehmen. Obwohl bereits 1891 das Frauenwahlrecht in das Parteiprogramm der SPD aufgenommen wurde, musste die proletarische Bewegung bis Ende des zweiten Weltkriegs bzw. mit dem Zerfall des deutschen Kaiserreichs um das Wahlrecht der Frauen kämpfen: 1918 wurde den Frauen das aktive und passive Wahlrecht zugesprochen. Dem Antifeminismus in der Arbeiterbewegung konnte hauptsächlich durch August Bebels Buch 'Die Frau und der Sozialismus' (1. Auflage 1879) entgegengewirkt werden, in dem sich die 'Bekämpfung der Vorurteile, die der vollen Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sowie die Propaganda für die sozialistischen Ideen, deren Verwirklichung allein der Frau ihre soziale Befreiung verbürgen' (aus dem Vorwort zur 34. Auflage) zum Ziel machte.

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