West- und Ostdeutschland

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Durch die Teilung Deutschlands wurden die beiden Hauptströme der Frauenbewegung (siehe Bruch der BDF) nun auch geographisch getrennt. So entwickelte sich in der DDR eine von oben beauftragte Gleichstellung der Frau, während in Westdeutschland eine durch amerikanische Vorbilder beeinflusste, radikale Frauenbewegung entstand.

Man legte in der Verfassung der DDR (Art. 7) fest: 'Mann und Frau sind gleichberechtigt. […]', was auch durch staatliche Maßnahmen wie z.B. die Gleichstellung der Frau im Berufsleben, durchgesetzt werden sollte. Praktisch gesehen kristallisierten sich jedoch klare Benachteiligungen für die Frau in Beruf, Politik und Familie heraus, obwohl man sich in der DDR als 'emanzipierte Gesellschaft' verstand.

Studentenbewegung

In Westdeutschland entwickelte sich eine vom 'Deutschen Studentenbund' (SDS) angestoßene Frauenbewegung mit radikalen und autonomen Strukturen, die die Veränderung der gesellschaftlichen Rollenverteilung verlangte. In den sogenannten 'Weiberräten', die aufgrund von fehlendem Gehör im Parlament gegründet wurden, war man der Ansicht, dass die Ungleichheit zwischen Mann und Frau aus der Erziehung und der gesellschaftlichen Rollenzuweisung hervorging und nicht - wie von der Wissenschaft behauptet - durch biologische Veranlagungen der Geschlechter von der Natur aus gegeben war. Im Juni 1971 entwickelte sich diese neue Frauenbewegung durch eine groß angelegte Kampagne in der Zeitschrift 'Stern' vom 3.6.1971 zu einer bevölkerungsschichtübergreifenden Bewegung, die letztendlich die Abschaffung des §218 StGB auslöste und somit die Abtreibung unter gewissen Umständen legalisierte. Frauen gewannen somit das angestrebte Recht über ihren eigenen Körper bestimmen zu können.

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